Mogelpackungen finden: Vergleich verschiedener Packungsgrößen

Ob der Lieblings-Brotaufstrich, Gummibärchen oder Waschmittel: Unterschiedliche Größen zu vergleichen ist oft lästig. Damit Sie in Zukunft immer das günstige Angebot kaufen, zeigt dieser Online-Rechner Ihnen die bessere Wahl auf! Zusätzlich finden Sie zahlreiche nützliche Hintergrund-Infos und viele praktische Tipps.

Zwei Packungsgrößen vergleichen


Das Wichtigste im Überblick

  • Viele Lebensmittelkonzerne reduzieren die Inhaltsmenge ihrer Produkte, behalten aber den Preis bei.
  • Mit diesen „Mogelpackungen“ erreichen sie eine verdeckte Preiserhöhung und produzieren jede Menge zusätzlichen Verpackungsmüll.
  • Verbraucher können bei jedem Einkauf durch einen Check der Inhaltsangaben und Verpackungsgrößen bares Geld sparen.

Verschiedene Verpackungsgrößen und Füllmengen irritieren Verbraucher

Nach einer Auswertung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen stehen viele Verbraucher zunehmend überfordert vor den Regalen von Lebensmittelhändlern, Discountern und Drogeriemärkten. Schuld ist die Änderung der Fertigpackungsverordnung aus dem Jahre 2009, nach der Füllmengen und Packungsgrößen weitgehend aufgehoben sind.

Verpackungen müssen nun nicht mehr wie früher üblich, ein standardisiertes Volumen haben. Das hat zur Folge, dass für den Käufer der Preisvergleich immer schwieriger, manchmal geradezu unmöglich wird. Darüber hinaus steigt auch die Gefahr, dass Hersteller ihr Produkt in einer sogenannten „Mogelpackung“ anbieten und somit eine bewusste Preiserhöhung verschleiern.

Über den Autor
Tim Lilling
Tim Lilling
Dipl.-Kulturwirt
Redaktionsleiter
„Mein Ziel: Schnelle und effektive Hilfe bei Mathefragen.”
Erst freier Journalist für die Lokalpresse, dann Festanstellung im Online-Bereich beim GEO-Magazin des Verlagshauses gruner+jahr in Hamburg. Danach habe ich in verschiedenen Positionen für Kunst- und Konsumentenwebseiten gearbeitet. 2014 habe ich blitzrechner.de gegründet, um Menschen schnell und einfach bei ihren Allagsmathefragen zu helfen. Heute sind meine Schwerpunkte Verbraucherthemen.
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Dann befinden sich beispielsweise nur noch 900 Milliliter anstatt einem Liter in einer Flasche Reinigungsmittel, obwohl der Preis derselbe bleibt. Viele Produzenten lassen sich noch mehr Tricks einfallen um die Rentabilität zu erhöhen und erhöhen heimlich die Marge: Sie behalten die sogenannten Schwellenpreise, wie beispielsweise 0,99 Euro oder 1,99 Euro ganz einfach bei, obwohl sich in der Packung jetzt weniger befindet.

Der Nachteil für die Kunden liegt auf der Hand: Obwohl die neuen Größen und Füllmengen auf den Verpackungen ausgewiesen sind, ist das für die Käufer nur schwer zu erkennen. Der Preisvergleich innerhalb dieses Gewichts- und Milliliterwirrwarrs fällt den Verbrauchern immer schwerer. Sogar der Handel übt an dieser verbraucherunfreundlichen Politik herbe Kritik.

Kunde-vergleicht-Produkte
Das Vergleichen von Produkten ist oft lästig, aber unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Anforderungen an Lebensmittelverpackungen befinden sich im Wandel. Die Verpackungsindustrie steht vor der Herausforderung die Dimensionierung und Gestaltungsformen den veränderten Käuferschichten anzupassen. Single-Haushalte brauchen üblicherweise keine großen Vorteilspacks sondern sind vor allem daran interessiert nur so viel zu kaufen, wie sie auch verbrauchen können. Familien hingegen erhoffen sich weiterhin, durch größere Mengen den häufigen Gang in den Supermarkt zu vermeiden und aktiv Geld zu sparen.

Warum so viele verschiedene Verpackungsformen?

Die Verpackung ist ein wesentliches Merkmal für die erfolgreiche Vermarktung des Produktes. Sowohl was ihre äußere Gestaltung als auch ihre individuelle Abstimmung auf die unterschiedlichen Verbraucherbedürfnisse angeht. So finden Sie das gleiche Produkt z.B. Süßware im normalen Regal in einer anderen Größe als vorne an der Kasse im sogenannten „Quengel-Regal“.

Dipl.-Ing. Wolfgang Lammers, Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML

Verbraucher greifen auch immer öfter nach vermeintlich frischer Bio-Ware. Hier liegt das Hauptaugenmerk darauf, dass die Verpackung die Lebensmittel vor Verderblichkeit schützt. Eine „gute“ Verpackung muss sich also daran messen, welche Funktionen sie erfüllt und wie gut sie das tut. „Eine gute Verpackung hat folgende Funktionen zu erfüllen: Schutzfunktion, Lagerfunktion, Lade- & Transportfunktion, Informationsfunktion, Dosier- & Entnahmefunktion, Verkaufsfunktion. Dabei kann es meist nur Kompromisse geben“, erklärt Sonja Bähr vom Bund Deutscher Verpackungsingenieure e.V..

Ein Beispiel:

Das Produkt Saft wird in Glas, Getränkekarton oder auch in PET-Flaschen abgefüllt. Dabei ist zu beachten, um welchen Saft es sich handelt -frisch oder pasteurisiert- auch die Art des Saftes (z.B. Orange – sehr viel Säure) ist entscheidend. Das Produkt Milch ist sehr licht- und sauerstoffempfindlich, auch jeweils abhängig vom Fettgehalt. Das Produkt Bier ist ebenfalls sehr licht- und sauerstoffempfindlich. Kohlensäurehaltige Getränke müssen anders abgefüllt und mit einem anderen Verschluss und einer anderen Wandstärke abgepackt werden. Diese vielen verschiedenen Anforderungen gelten jetzt nur für drei verschiedene Getränkearten. Wenn Sie daran denken oder beim Gang durch den Supermarkt darauf achten, wie viele verschiedene Produkte es gibt, die vor Wasserdampf, Sauerstoff, Licht, äußeren Einflüssen (wie z.B. Ungeziefer) usw. geschützt werden müssen und dabei auch noch lange haltbar, gut zu öffnen, leicht zu entnehmen, gut zu transportieren sein sollen, wird schnell klar, warum es so viele unterschiedliche Verpackungen gibt.

Sonja Bähr, Bund Deutscher Verpackungsingenieure e.V.

Versteckten Preiserhöhungen durch Verpackungen entlarven

Umfragen zufolge plagt über 40 Prozent aller Verbraucher die Sorge, versteckte Preiserhöhungen gar nicht mitzubekommen, weil die Inhaltsmengen ganz einfach zu versteckt auf den Verpackungen stehen. Verbraucherschützer raten vor allem Kunden, die meist zu den gleichen Produkten greifen, besonders wachsam zu sein und Inhalte sowie Preise zu vergleichen.

Warum? Diese Kundengruppe achtet aus Gewohnheit kaum auf die Packungsgröße oder den Preis. Doch auch für alle anderen Kunden gilt: „Augen auf beim Einkaufen!“

Teebeutel
Wenn man die unterschiedlichen Verpackungsgrößen nicht nebeneinander legt, fallen die Größenunterschiede meist gar nicht auf.

Damit keine Mogelpackung im Einkaufskorb landet, sollte jeder Kunde sowohl die Füllmenge bzw. das Gewicht als auch den Grundpreis überprüfen. Allerdings lässt sich der Grundpreis oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Obwohl er per Gesetz als Preis pro Maßeinheit am Regal stehen muss, gleicht sein Auffinden oft einer regelrechten Forschungsreise. Nicht aktuell, unleserlich, zu klein geschrieben, ganz tief unten – das sind nur einige Unzulänglichkeiten, die dem Verbraucher finanzielle Nachteile bescheren.

Das Problem Mogelpackungen wird auch von verschiedenen Organisationen behandelt. So führt die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. eine Liste mit auffälligen Preiserhöhungen. Die Verbraucher können hier auch entsprechende Veränderungen melden und überprüfen lassen.

Wir bekommen täglich viele Beschwerden von Verbrauchern, die uns versteckte Preiserhöhungen melden. Dabei bleibt der Verkaufspreis stabil, die Füllmenge des Produktes wurde aber verringert. Das ist die beliebteste Methode. Viel seltener wird die Füllmenge erhöht und der Preis dazu überproportional angehoben, dass unter dem Strich eine Preiserhöhung herauskommt.

Armin Valet, Referent für Ernährung und Lebensmittel der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Was sind eigentlich Mogelpackungen genau?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Laut § 43 des Mess- und Eichgesetzes müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Man spricht dann von einer Mogelpackung, wenn dem Verbraucher doch eine größere Füllmenge vorgegaukelt wird.

In der Vergangenheit wurden durch Verbraucherzentralen und Eichdirektionen häufig Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung (z.B. eines Kartons) von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht. Hiervon ausgenommen sind nur Fälle, bei denen eine Abweichung produktbedingt oder technisch unumgänglich ist.

Die Tricks des Einzelhandels

Zu häufig von Herstellern und Werbung genannten Tipps zum Sparen gehört auch das vollmundige Anpreisen vermeintlich preisgünstiger Großpackungen, besonders im Bereich Lebensmittel und Waschpulver. „Im Dutzend billiger“ oder „Günstiger im Dreikilopack“ sind hierfür typische Beispiele. Erschreckenderweise ist jedoch oft das Gegenteil der Fall, nämlich dass sich die Großpackung, im Vergleich zur konventionell kleineren Verpackung, als Mogelpackung entpuppt. Damit Verbraucher nicht der weitverbreiteten Fehlvorstellung unterliegen, dass mit mehr Abnahmemenge immer ein günstiger Rabatt verbunden ist, sollte auch hier stets ein sorgfältiger Preisvergleich erfolgen.

Neben Füllmenge und Gewicht lohnt sich immer auch ein Blick auf die Zutatenliste. Vom Verbraucher unbemerkt und beim Gebrauch kaum auszumachen gibt es oft auch nur kleine Änderungen an den Zutaten der Produkte, die jedoch erhebliche Auswirkung auf Nährwert und Qualität haben können. Bestes Beispiel hierfür sind geänderte Fruchtanteile in Säften oder Reduzieren der Fleischmenge.

Auch die Packungsgröße und Platzierung im Supermarkt sind oft mit Bedacht gewählt. So finden sich zum Teil mehrere Ausführungen des selben Produkts an verschiedenen Stellen des Marktes. Die Relation von Preis und Inhalt ist hier meist sehr unterschiedlich.

Das Ziel, Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten, ist bei einer Vielzahl von Unternehmen im Fokus. Motiviert wird dies durch das steigende Umweltbewusstsein der Konsumenten. Im Moment honoriert der Verbraucher dieses Engagement zu wenig. Sind umweltfreundlichere Verpackungen auch nur geringfügig teurerer, werden diese nicht angenommen. Selbst bei der Gegenüberstellung Einweg- versus Mehrwegverpackung muss genau analysiert werden, welche Umweltauswirkungen das jeweilige Verpackungssystem hat. Dabei spielen Transportentfernungen und Reinigungs- und Reparaturaufwendungen eine nicht unerhebliche Rolle.

Prof. Dr.-Ing. Eugen Herzau, Studiendekan des Bachelorstudienganges Verpackungstechnik an der HTWK Leipzig

Wussten Sie schon?

  • Bis in das Jahr 1894 gab es keine gesetzliche Reglung gegen einen unlauteren Wettbewerb, da die damaligen Gerichte Sorgen hatten, damit die Gewerbefreiheit zu unterlaufen. Eine erste Regelung wurde dann mit dem Gesetze zum Schutz der Warenbezeichnungen geschaffen und ab 1896 mit dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Damals stand jedoch nicht der Schutz der Verbraucher, sondern der Schutz der Mitbewerber im Fokus.
  • Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden in Deutschland seit 1953 geschützt. Damals gründete sich die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) als „Verband der Verbände“. Am 1. November 2000 ging die AgV im neugegründeten Verbraucherzentrale Bundesverband auf.
  • Im Jahr 1961 wurde nach US-amerikanischem Vorbild der erste vergleichende Warentest von Waschmittel durchgeführt. Dieser wurde durch die Wirtschaft intensiv juristisch bekämpft. Drei Jahre später beschloss die Bundesregierung die Gründung eines Warentest-Instituts in Form einer Stiftung des privaten Rechts, der Stiftung Warentest.
  • Seit ihrer Gründung hat die Stiftung Warentest mehr als 6.250 vergleichende Warentests und tausende Dienst­leistungs­tests durch­geführt.

FAQ

Wie hoch ist der Anteil der Verpackung an den Kosten eines Produktes?

Experten geben die durchschnittlichen Kosten der Verkaufspackung am Verkaufspreis von verpackten Lebensmitteln in Deutschland mit 5,9% an. In einem Joghurt zum Verkaufspreis von 1,29€ sind so im Schnitt knapp 8 Cent Verpackungskosten enthalten. Hier zwei Verpackungsgrößen miteinander vergleichen

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Wann spricht man von einer Mogelpackung?

Grundsätzlich müssen Verpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Man kann von einer Mogelpackung sprechen, falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird. Hier zwei Verpackungsgrößen miteinander vergleichen

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Wie viel Luft darf in einer Verpackung sein?

Bei diesem Thema gibt es keinen festgelegten, gesetzlichen Grenzwert: 30 Prozent Luftanteil ist jedoch der Wert, auf den sich die Eichdirektionen in Deutschland verständigt haben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einem Hohlraum in der Verpackung von größer als 30 Prozent der Verdacht auf Verbrauchertäuschung besteht. Hier zwei Verpackungsgrößen miteinander vergleichen

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\text{Groe\ss{}enunterschied in }\%=\frac{\text{(groe\ss{}ere Groe\ss{}e }-\text{ kleinere Groe\ss{}e)}}{\text{kleinere Groe\ss{}e}}\times\text{100}\%

Um wie viel Prozent die gößere Packung größer als die kleinere ist, lässt sich ermitteln, indem man den Größenunterschied berechnet und durch die kleinere Verpackungsgröße teilt und mit 100 % multipliziert.

\text{Preisunterschied in }\%=\frac{\text{(hoeherer Preis }-\text{ niedrigerer Preis)}}{\text{niedrigerer Preis}}\times\text{100}\%

Um zu berechnen wie viel Prozent teurer das teurere Produkt ist, teilt man den Preisunterschied durch den niedrigeren Preis und multipliziert mit 100 %.